In dieser Phase wird in Zusammenarbeit mit den Pfarreien ein pastorales Gebäudenutzungskonzept erarbeitet. In Arbeitsgruppen, die aus Vertretern der Gremien, Pastoralteams und Gemeindemitgliedern bestehen, wird jedes Gebäude bewertet. Dabei stehen Fragen nach den Anforderungen an die pastorale Arbeit und den vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen im Vordergrund. Am Ende wird jedes Gebäude klassifiziert, und das Nutzungskonzept wird den verantwortlichen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
In dieser Phase orientieren sich die Arbeitsgruppen an Leitplanken, die für die einzelnen Gebäudetypen beschrieben sind.
Leitplanken
Kirchen
Die Pfarrkirche ist gesetzt.
Kirchen sind in jeder Pfarrei im KIS-Prozess in den Blick zu nehmen und in keinem Fall von vornherein von der Gesamtbetrachtung ausgeschlossen. Realistisch ist kaum vorstellbar, dass in einer Pfarrei alle Kirchen in der derzeitigen Form erhalten bleiben. Absolute Grundbedingung dafür wäre, dass es kein Delta bei den zukünftig benötigten Investitionszuschüssen geben wird.
Grundlage für eine Leitplanke „Kirchen“ ist bis auf weiteres das Positionspapier der AG „Umnutzung und Aufgabe von Kirchen“ vom 15.10.2019, das per Beschluss des DSR vom 29.2.2020, dem der Bischof am 5.3.2020 zugestimmt hat.
Für die Arbeit in den KIS-Prozessen lässt es sich wie folgt verdichten:
- Kirchen sind heilige Orte, denen ein besonderer Wert zukommt. Kirchengebäude sind dennoch nicht sakrosankt. Kirchbauten sind zu allen Zeiten neu entstanden, erweitert, umgestaltet und auch aufgegeben worden. Aufgrund der gesellschaftlichen Veränderungen kommen daher die bestehenden Kirchenbauten und ihre Nutzungen in den Blick.
- Nahezu zwei Drittel der gut 500 Kirchen sind denkmalgeschützt. Insgesamt beanspruchen die Kirchen einen erheblichen Anteil aller Investitionen im Bereich der kirchengemeindlichen Gebäude. Schon jetzt besteht ein erheblicher Investitionsstau.
- Im Bistum werden Kirchen nicht leichtfertig aufgegeben. Kirchenrechtlich kann der Bischof nur aus schwerwiegendem Grund eine Kirche profanieren, was jedes Mal die besondere Betrachtung des Einzelfalls erfordert.
- Realistisch betrachtet werden wir aber Kirchen umnutzen oder aufgeben müssen, wobei auf der Grundlage eines tragfähigen Konzepts die Umnutzung der Aufgabe einer Kirche vorzuziehen ist.
- Der Erhalt einer Kirche hat grundsätzlich Vorrang vor dem Erhalt eines Gemeindehauses oder eines Pfarrhauses.
- Für denkmalgeschützten Kirchen, für die sich keine andere Nutzung ergibt, die aber ein Baudenkmal von überdurchschnittlichem Wert darstellen, wäre bei gleichzeitiger Aufgabe der Eigentümerschaft der Kirchengemeinde der Erhalt des Gebäudes zu sichern.
- Umnutzung, Stilllegung und Verkauf sind einem Abriss vorzuziehen („ultima ratio“)
Durch die im Papier enthaltene sog. „Provokation“ - 2060 hat jede Kirchengemeinde noch (mindestens) drei Kirchen in ihrem Besitz, im Höchstfall noch zehn – ist im Wissen um die sehr unterschiedliche Struktur der Kirchengemeinden eine Anhaltszahl vorgegeben.
Gemeindehäuser
Gemeindehäuser mit mind. einem großen Pfarrsaal in Nähe der Pfarrkirche (als zentraler Versammlungsort der Pfarrei) sind priorisiert. Sie sollten den heutigen Ansprüchen an eine moderne Ausstattung und Technik genügen und möglichst barrierefrei sein.
Multifunktionale, moderne Gemeindehäuser (nicht älter als ca. 20 Jahre bzw. entsprechend saniert/renoviert) in guter/zentraler Lage sind ebenfalls mit Priorität versehen. Eine hohe Auslastung ggf. durch Hinzuziehen weiterer Nutzer und Zentralisierung der Aktivitäten ist anzustreben. Die Auslastung ist anhand der bereitgestellten Bögen für die Nutzungsintensität unter Berücksichtigung pastoraler Kriterien entsprechend nachzuweisen.
Für die weiteren Gemeindehäuser einer Pfarrei ist unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten und pastoraler Kriterien verstärkt die Aufgabe vorzusehen.
Unter Einbeziehung des Umfeldes ist eine Mitnutzung vorhandener Bürgerhäuser oder Räume der evangelischen Gemeinde anzustreben (Mietmodelle).
Pfarrhäuser
Max. 2 Pfarrhäuser pro Pfarrei:
- Zentrales Pfarrbüro ist gesetzt
- Pfarrhaus mit Wohnsitz des Pfarrers/Kaplans ist gesetzt
Alle übrigen Pfarrhäuser sind aufzugeben; ggf. können sie zukünftig als Wohngebäude gehalten werden, wenn sie sich als Renditeobjekt erweisen.
Wohngebäude / Sonstige Gebäude
Wohngebäude / Sonstige Gebäude im Kirchen- und Pfarrfonds können im Eigentum bleiben, wenn sie nachweislich als Renditeobjekte fungieren.
Unrentable Wohngebäude / Sonstige Gebäude sind zu veräußern bzw. im Erbbaurecht abzugeben.
Die jeweilige Fondszugehörigkeit ist hierbei zu berücksichtigen. Insbesondere für Gebäude im Pfarrfonds gilt der Werterhaltungsgrundsatz.
Kinsertagesstätten
Kitas werden in KIS nicht klassifiziert.
Es erfolgt eine einzelfallbezogene Betrachtung, sofern sie das Gesamtkonzept berühren.
Ansprechpartner für die Phase 2






