
Verena Schäfer
Projektleiterin | Projekt Kirchliche Immobilien-Strategie (KIS)
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Roßmarkt 4
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Die Pfarrkirche ist gesetzt.
Kirchen sind in jeder Pfarrei im KIS-Prozess in den Blick zu nehmen und in keinem Fall von vornherein von der Gesamtbetrachtung ausgeschlossen. Realistisch ist kaum vorstellbar, dass in einer Pfarrei alle Kirchen in der derzeitigen Form erhalten bleiben. Absolute Grundbedingung dafür wäre, dass es kein Delta bei den zukünftig benötigten Investitionszuschüssen geben wird.
Grundlage für eine Leitplanke „Kirchen“ ist bis auf weiteres das Positionspapier der AG „Umnutzung und Aufgabe von Kirchen“ vom 15.10.2019, das per Beschluss des DSR vom 29.2.2020, dem der Bischof am 5.3.2020 zugestimmt hat.
Für die Arbeit in den KIS-Prozessen lässt es sich wie folgt verdichten:
Gemeindehäuser mit mind. einem großen Pfarrsaal in Nähe der Pfarrkirche (als zentraler Versammlungsort der Pfarrei) sind priorisiert. Sie sollten den heutigen Ansprüchen an eine moderne Ausstattung und Technik genügen und möglichst barrierefrei sein.
Multifunktionale, moderne Gemeindehäuser (nicht älter als ca. 20 Jahre bzw. entsprechend saniert/renoviert) in guter/zentraler Lage sind ebenfalls mit Priorität versehen. Eine hohe Auslastung ggf. durch Hinzuziehen weiterer Nutzer und Zentralisierung der Aktivitäten ist anzustreben. Die Auslastung ist anhand der bereitgestellten Bögen für die Nutzungsintensität unter Berücksichtigung pastoraler Kriterien entsprechend nachzuweisen.
Für die weiteren Gemeindehäuser einer Pfarrei ist unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten und pastoraler Kriterien verstärkt die Aufgabe vorzusehen.
Unter Einbeziehung des Umfeldes ist eine Mitnutzung vorhandener Bürgerhäuser oder Räume der evangelischen Gemeinde anzustreben (Mietmodelle).
Max. 2 Pfarrhäuser pro Pfarrei:
- Zentrales Pfarrbüro ist gesetzt
- Pfarrhaus mit Wohnsitz des Pfarrers/Kaplans ist gesetzt
Alle übrigen Pfarrhäuser sind aufzugeben; ggf. können sie zukünftig als Wohngebäude gehalten werden, wenn sie sich als Renditeobjekt erweisen.
Wohngebäude / Sonstige Gebäude im Kirchen- und Pfarrfonds können im Eigentum bleiben, wenn sie nachweislich als Renditeobjekte fungieren.
Unrentable Wohngebäude / Sonstige Gebäude sind zu veräußern bzw. im Erbbaurecht abzugeben.
Die jeweilige Fondszugehörigkeit ist hierbei zu berücksichtigen. Insbesondere für Gebäude im Pfarrfonds gilt der Werterhaltungsgrundsatz.
Kitas werden in KIS nicht klassifiziert.
Es erfolgt eine einzelfallbezogene Betrachtung, sofern sie das Gesamtkonzept berühren.
Projektleiterin | Projekt Kirchliche Immobilien-Strategie (KIS)
Referatsleitung Statistik und Pastoral
Sekretariat | Projekt Kirchliche Immobilien-Strategie
Projektmitarbeiterin | Projekt Kirchliche Immobilien-Strategie
Referent für Statistik und Pastoral
Projektreferent Kirchliche Immobilien Strategie